Österreich: Maßnahmenpaket zu Lieferengpässen beschlossen

Der österreichische Nationalrat hat vor kurzem ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln beschlossen. Das Paket sieht vor, die anfallenden Bevorratungskosten für Pharmafirmen und Arzneimittelhändler zu übernehmen, sofern das Gesundheitsministerium die Akteure per Verordnung zur Lagerung bestimmter Arzneimittel verpflichtet.

Neben einer Kostenabgeltung für verfallene Produkte sollen Arzneimittel-Großhändler einen "Infrastruktursicherungsbeitrag" in Höhe von 0,28 Euro für niedrigpreisige Medikamente erhalten, damit diese nicht aus Rentabilitätsgründen vom Markt genommen werden. Die Kosten für den Infrastruktursicherungsbeitrag übernehmen laut Koalitionsantrag der Bund und die Krankenversicherungen.

Die Abverkaufsfristen für Hersteller und Großhändler sollen an jene von Apotheken angepasst werden, damit auch sie Medikamente bis zum Verfallsdatum in Verkehr bringen dürfen, sofern dies mit der Arzneimittelsicherheit vereinbar ist. Im Falle von Lieferengpässen soll es darüber hinaus erlaubt werden, auch größere Mengen von in Österreich (noch) nicht zugelassenen Medikamenten zu importieren, wenn diese in einem anderen EWR-Staat auf dem Markt sind oder hergestellt wurden.

(aus: "Pharmapolitik International" Nr. 14/2023, Autorin: Nina Zech/Referentin Arzneimittelmärkte).

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