Lieferengpässe seit Ostern: Ministerium für Retaxverzicht

Nach Kontakt zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Tagen zeichnet sich für die Apotheken eine Lösung ab, was die Abrechnung von abgegebenen Ersatzpräparaten für die seit Ostern von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittel betrifft. In einem Schreiben vom 12. April 2023 fordert das BMG nämlich ganz offiziell den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf, „darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen von Retaxierungen absehen, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen“ - und geht zugleich von einer entsprechenden Umsetzung durch den GKV-Spitzenverband aus: „Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“. Ursache für dieses Problem ist, dass die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft getreten war, aber die befristete Fortgeltung der vereinfachten Austauschregelungen vom 8. April 2023 bis zum 31. Juli 2023 jedoch formal noch nicht in Kraft getreten ist, weil das sog. UPD-Gesetz bislang noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

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