Lieferengpässe: GKV sichert DAV Retaxschutz für Apotheken zu

Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können die Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten, obwohl das zu Ostern erwartete UPD-Gesetz („Unabhängige Patientenberatung Deutschland“) noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bei einem Jour Fixe am 13. April 2023 eine entsprechende Zusage gegeben, nachdem der DAV sich in den vergangenen Tagen intensiv um dieses Thema gekümmert hatte.

Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung des UPD-Gesetzes hatte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich die Krankenkassen aufgefordert, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen im SGB V trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu akzeptieren und von Retaxationen abzusehen. Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen.

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