Aktueller Stand: Heilberufsausweis für nicht verkammerte Berufe

Ab 1. Januar 2022 ist der Heilberufsausweis für Apothekerinnen und Apotheker im Arbeitsalltag nötig. Schließlich muss man sich mit dieser Karte in der Telematik Infrastruktur (TI) als Heilberufler identifizieren. Aktuelle Planungen sehen vor, dass die nicht verkammerten Berufe ihre Berufsausweise vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) erhalten können. Dazu gehören ebenfalls die Pharmazieingenieure, teilte die ABDA am Donnerstag mit. Da das eGBR somit zahlreiche Berufsgruppen auszustatten hat, existieren derzeit Überlegungen, die Karten für Pharmazieingenieure interimsweise durch die Gematik ausgeben zu lassen. Momentan laufen diesbezüglich sowohl Abstimmungen auf Ebene der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (der für Telematik/Digitalisierung zuständigen Ministerialbeamten) zur Klärung des Rechtsrahmens als auch zwischen Bundesapothekerkammer und Gematik, um eine schnellstmögliche Ausgabebereitschaft zu schaffen.

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