Grippeimpfungen in Apotheken für Saison 2026/2027 finanziell abgesichert

Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken sind für die kommende Saison 2026/2027 finanziell abgesichert. Ab dem 1. September 2026 steigt die Vergütung der Apotheken für die Hauptleistung (Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfung) um 3,0 Prozent auf 11,00 Euro. Die Anpassung liegt im Einklang mit der Entwicklung des Honorars für die Grippeschutzimpfung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und trägt dazu bei, die Kostensteigerungen des vergangenen Jahres in den Apotheken zu berücksichtigen. Der diesjährige Wert basiert auf einer neuartigen Vergütungsregelung mit festgelegter Systematik und definierten Kriterien, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Oktober 2025 im "Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V" vereinbart hatten.

"Viele Apotheken machen ihren Kundinnen und Kunden im Herbst und Winter ein Angebot, sie gegen Grippe zu impfen", sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: "Das Impfen in Apotheken muss aber nicht nur pharmazeutisch kompetent durchgeführt werden, sondern auch finanziell abgesichert sein. Die Vergütungsvereinbarung für die neue Grippeimpfsaison ist das Resultat solider, vertragspartnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Alle gesetzlich versicherten Frauen und Männer ab Vollendung des 18. Lebensjahres können davon profitieren – und sich ebenso kostenlos in der Apotheke wie in der Arztpraxis impfen lassen, wenn sie entweder zu einer Risikogruppe gehören oder ihre eigene Krankenkasse die Impfung für alle Mitglieder bezahlt. In den Apotheken muss dazu in jedem Fall die eigene Gesundheitskarte vorgelegt werden."

Rund 15.000 Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit 2020 von ihren Landesapothekerkammern zur Durchführung von Schutzimpfungen schulen lassen. In der Herbst- und Wintersaison 2025/2026 führten rund 1.700 Apotheken etwa 218.000 Grippeschutzimpfungen durch (Quelle: "Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2026"). Die Grippeimpfstoffe für die Apotheken müssen – ebenso wie die Grippeimpfstoffe für die Arztpraxen – jeweils schon im Frühjahr für den Herbst bestellt und produziert werden.

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