Gleichpreisigkeit als Mittel gegen Cybercrime

Das EU-Parlament hat sich am Montag mit der Regulierung verschiedener Online-Plattformen und Dienstleistungen im Internet befasst. Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ging es um die Pläne der Kommission für einen so genannten „Digital Services Act“. Aufgrund der Transformation der Online-Wirtschaft vom traditionellen Händler-Kunde-Modell hin zu multilateralen Sharing-Diensten müssen die Regeln für den Austausch von Waren und Dienstleistungen im Netz aktualisiert und harmonisiert werden. Der Verbraucherschutz soll dabei eine große Rolle spielen. Der Ausschuss hat Empfehlungen an die EU-Kommission ausgearbeitet. Zum einen macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es während der COVID-19 Krise zu Exzessen in der Preisgestaltung bei Medikamenten, Schutzmasken und Schutzkleidung sowie Desinfektionsmitteln gekommen sei. Zum anderen habe die COVID-19-Pandemie gezeigt, wie anfällig Verbraucher in der EU gegenüber irreführenden Handelspraktiken seien:  Unredliche Händler würden online gefälschte oder illegale Produkte verkaufen, die nicht den Sicherheitsvorschriften der Union entsprechen, oder Preise ungerechtfertigt und missbräuchlich erhöhen bzw. Verbrauchern andere unfaire Bedingungen auferlegen.

Die ABDA hat nach der Sitzung sofort reagiert und unverzüglich eine Stellungnahme an die Mitglieder des Ausschusses verschickt. Darin steht, dass man die Auffassung des Ausschusses unterstütze, dass im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Plattformwirtschaft und der traditionellen Offline-Wirtschaft auf der Grundlage der gleichen Rechte und Pflichten für alle Beteiligten vonnöten seien. „Wir möchten sie daher darauf hinweisen, dass missbräuchliche Preisanstiege, wie sie in der Corona-Krise vorkommen, durch die verpflichtende Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten verhindert werden“, heißt es von der ABDA, und weiter: „Die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist somit ein ethisches Prinzip, das den europäischen Wert des gleichen Zugangs zur Arzneimittel-und Gesundheitsversorgung und somit den Schutz europäischer Verbraucher und Patienten reflektiert.“ Zum Schluss appelliert die ABDA an die Ausschussmitglieder sich für die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln als „ethisches Prinzip“ zur Sicherung des gleichen Zugangs zu Gesundheitsversorgung einzusetzen. Die ABDA wird die weitere politische Entwicklung weiter beobachten und dementsprechend reagieren.

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