DAV schließt Verträge über Grippeimpfungen mit weiteren Kassen

Für immer mehr gesetzlich Versicherte ist eine kostenlose Grippeimpfung in den Apotheken möglich. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann zum Jahresende 2023 vermelden, dass der mit Barmer und DAK-Gesundheit geschlossenen "Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren" bislang 20 weitere bundesweit geöffnete Kassen beigetreten sind. Zuletzt sind die Novitas BKK und die SECURVITA BKK dazu gekommen.

Gesunde Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen zwischen 18 und 59 Jahren können sich in den Apotheken beraten und impfen lassen – ganz unkompliziert und ohne Arzttermin. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die Krankenkassen ansonsten nur die Kosten für eine Grippeimpfung bei Menschen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Grundleiden, Schwangeren, Kindern mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko.

Seit 2022 darf in den Apotheken bundesweit nach entsprechender ärztlicher Fortbildung gegen Grippe geimpft werden. In der Saison 2022/2023 wurden in 1.200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen Grippe geimpft.

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