Covid-19: Webportal gestartet

Die Apothekerkammer Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Landessozialministerium ein Portal für Covid-19 relevante Arzneimittel errichtet, um auch weiter die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken sicherstellen zu können. Werden die entsprechenden Arzneimittel von einer Apotheke im Land benötigt, ist mit Hilfe des Portals schnell und einfach ersichtlich, in welcher anderen Apotheke diese Arzneimittel verfügbar und somit dort bestellbar sind. Gesundheitsminister Manne Lucha sagte in einer Pressemitteilung der Kammer: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, das Portal schnell an den Start zu bringen. Es hat sich gezeigt, dass in der aktuellen Situation innerhalb kurzer Zeit ein erheblicher Bedarf an bestimmten lebensnotwendigen Arzneimitteln, insbesondere im Bereich der Intensivmedizin, entsteht, der sich entsprechend der Verbreitung des Virus regional stark unterscheidet.“ Die Apothekerkammer machte deutlich, dass die Vor-Ort-Apotheken unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung sind. „Die Apotheken sind kompetent, schnell und vor allem jetzt eine der ersten Anlaufstellen für die Menschen. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung steht für die Krankenhaus- und örtlichen Apotheken im Vordergrund. Mit diesem Web-Portal hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg entsprechende Maßnahmen unternommen, um dies aufrecht zu erhalten“, so Dr. Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Das Covid-19-Arzneimittelportal steht den baden-württembergischen Apothekeninhaberinnen und –inhabern seit 24. April 2020 auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Verfügung. Die vom Ministerium definierte Liste umfasst folgende Wirkstoffe: Sufentanil, Fentanyl, Remifentanil, Esketamin HCL, Ketamin, Morphin (HCL und Sulfat), Oxycodon, Hydromorphon, Midazolam (cave: ausgenommene Zubereitung), Propofol, Isofluran, Desfluran und Norepinephrin.

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