Coronakrise: Erleichterung bei Arzneimittelabgabe in Apotheken

Um die Anzahl der Patientenkontakte in den Apotheken für die Zeit der Coronakrise zu minimieren, haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) darauf geeinigt, die Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept ab sofort in bestimmten Fällen zu vereinfachen. Wenn weder ein Rabattarzneimittel noch ein weiteres preisgünstiges Präparat in der Apotheke verfügbar ist, kann die Apotheke entsprechend einer Änderung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V ein anderes, vorrätiges Medikament an abgeben, damit der Patient nicht noch einmal in die Apotheke kommen muss. Dazu muss nur ein bestimmtes Sonderkennzeichen auf das Rezept zur späteren Abrechnung aufgedruckt werden. Die Regelung gilt mindestens bis zum 30. April 2020, kann aber auch verlängert werden. Bislang hatten einzelne Krankenkassen nur freiwillig zugesichert, auf den Vorrang der Rabattarzneimittel währen der Coronakrise zu verzichten.

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