Aktualisierter Handzettel informiert über Arzneimittel-Zuzahlungen

Nach Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat die ABDA den Handzettel zu Arzneimittel-Zuzahlungen aktualisiert. Ziel ist es, Apotheken bei der Beratung von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Der Handzettel erklärt anhand eines Beispiels die Berechnung der Zuzahlung und informiert darüber, wer von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit werden kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Apotheken die Zuzahlungen gesetzlich erheben müssen und die vereinnahmten Beträge vollständig den Krankenkassen zufließen. Der Handzettel kann in den Formaten A4 und A5 unter apothekenkampagne.de heruntergeladen und ausgedruckt werden.

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