Rabattverträge verwalten

Früher ging der Apotheker mit dem Rezept des Patienten direkt an den Schubladenschrank mit den Arzneimitteln. Auf der Verordnung stand alles, was er wissen musste. Das ist heute anders. Seit dem Jahr 2007 schließen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge ab. In einem Rabattvertrag gewährt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse einen Rabatt auf den Herstellerabgabepreis für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment. Im Gegenzug sichert die Krankenkasse zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künftig nur dieses Präparat erhalten. Welcher Hersteller im konkreten Fall der Vertragspartner der Krankenkasse ist, ist aber der Verordnung nicht zu entnehmen.

Der Apotheker muss also bei der Arzneimittelabgabe zunächst das richtige Rabattarzneimittel identifizieren. Gibt er ohne triftige Begründung das Präparat des falschen Herstellers ab, droht ihm eine Retaxation. Das bedeutet, dass die Krankenkasse wegen einer Vertragsverletzung die Einkaufskosten für das Arzneimittel nicht erstattet und sein Honorar einbehält, obwohl der Patient versorgt wurde. Mittlerweile haben die über 100 Krankenkassen mehr als 27.000 Rabattverträge abgeschlossen, die etwa vier Fünftel der gesamten Arzneimittelversorgung in Deutschland abdecken. Unter diesen Umständen schnell und fehlerfrei das richtige Rabattarzneimittel zu identifizieren, ohne dass der Patient warten muss, wird bei etwa 500 Millionen GKV-Rezepten im Jahr zur echten Herausforderung.

Dafür gibt es ein einheitliches Datenbank­-Werkzeug, das in die Software jeder Apotheke integriert ist. Es enthält annähernd zwölf Millionen Datensätze, über die den Versicherten alle Medikamente je nach Krankenkasse und deren Rabattverträgen individuell zugeordnet werden. Die Pflege dieser Datenbank ist aufwendig, denn alte Rabattverträge laufen ständig aus und es werden neue abgeschlossen. Inzwischen ist zumindest gesetzlich geregelt, dass die Laufzeit der Rabattverträge zwei Jahre betragen soll. Damit gibt es mehr Planungssicherheit für Umstellungen.

Obwohl die Software eine sekundenschnelle Identifikation des individuell zulässigen Präparates ermöglicht, bleibt der Umgang mit Rabattverträgen für Apotheken arbeitsintensiv. Zum einen bedeuten Vertragsänderungen, dass Patienten vom gewohnten Präparat eines Herstellers auf das eines anderen umgestellt werden müssen. Dabei muss der Apotheker den Patienten immer wieder die Gründe erklären. Zum anderen können Probleme auftreten, wenn das Rabattvertragsarzneimittel nicht lieferbar oder im Notdienst aktuell nicht vorrätig ist und gegen ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers ausgetauscht werden muss. Natürlich auch, wenn ein Patient einen bestimmten Hilfsstoff nicht verträgt oder z. B. die Tablette nicht, wie vom Arzt gewünscht, teilbar ist.

Grundsätzlich kann der Apotheker nur austauschen, wenn das Alternativpräparat den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstärke aufweist. Weitere Kriterien sind die gleiche oder eine als austauschbar festgesetzte Darreichungsform, die identische Packungsgröße sowie die Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Für etwa 25 Prozent aller Arzneimittel unter Rabattvertrag müssen die Patienten keine oder nur eine ermäßigte Zuzahlung leisten. Hauptnutznießer der Rabattverträge sind aber die Krankenkassen: Sie sparen durch die von den Apotheken umgesetzten Rabatte jedes Jahr gut vier Milliarden Euro ein.