Grippeschutzimpfungen

Die Grippe (Influenza) gehört zu den am weitesten verbreiteten saisonalen Krankheiten in Deutschland. Jedes Jahr im Winter greift eine Grippewelle um sich, die regional und lokal unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Auch der zeitliche Verlauf und das Ausmaß der Grippewelle unterscheiden sich von Jahr zu Jahr. Die Grippe verursacht zahllose Arbeitsausfälle und leider auch viele Todesfälle unter älteren oder vorerkrankten Patient*innen.

Wie bei vielen anderen Viruserkrankungen ist eine vorbeugende Impfung gegen bestimmte Virenstämme möglich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert einmal pro Jahr, gegen welche Virenstämme für die jeweils kommende Saison Impfstoffe produziert werden. Deshalb wird empfohlen, die Grippeschutzimpfung jährlich zu wiederholen.

In Deutschland definiert die Ständige Impfkommission (STIKO) die Bevölkerungsgruppen, denen eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird. Diese wird dann auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Dazu gehören u.a. ältere Menschen, Schwangere, chronisch kranke Patient*innen oder medizinisches Personal. Auch als Selbstzahler*innen können sich Menschen impfen lassen.

Allerdings liegen die Impfraten regelmäßig zu niedrig, um einen echten Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt gerade bei älteren Menschen eine Durchimpfungsrate von 75 Prozent. Dieses Ziel ist auch im nationalen Impfplan für Deutschland festgelegt. Leider wird es bisher bei weitem nicht erreicht. In der Saison 2020/2021 waren laut Robert-Koch-Institut in der Bevölkerungsgruppe der über-60-Jährigen nur rund 47 Prozent  gegen die Grippe geimpft. Dabei gibt es große regionale Unterschiede und es ist ein deutlicher Unterschied zwischen westlichen und östlichen Bundesländern erkennbar: In der Saison 2020/21 ließen sich in westlichen Bundesländern durchschnittlich 44 % der über-60-Jährigen impfen, in den östlichen Bundesländern waren es 62%.

Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Seit Oktober 2022 können Apotheken in der Regelversorgung Grippeschutzimpfungen anbieten. Es dürfen nur Apotheker*innen impfen, die eine spezielle Fortbildung absolviert haben. Kostenfrei sind die Impfungen für GKV-Versicherte, die zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO eine Grippeschutzimpfung empfiehlt. Privatversicherte können sich unabhängig von der STIKO-Empfehlung in Apotheken impfen lassen. Grippeschutzimpfungen für Kinder und Jugendliche sind in Apotheken nicht vorgesehen.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat verschiedene Materialien für die fachliche Umsetzung entwickelt. Dazu gehören ein Curriculum für die Schulung der Apotheker*innen sowie eine Leitlinie nebst Kommentar, Arbeitshilfen und Formblättern. Die Dokumente bilden eine verbindliche Grundlage für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken.

Modellvorhaben abgeschlossen

Zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2022 gab es in verschiedenen Bundesländern Modellvorhaben, um die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu erproben. Die Rechtsgrundlage dafür trat am 1. März 2020 mit dem Masernschutzgesetz in Kraft. Es legte in § 132j SGB V (Sozialgesetzbuch) fest, dass Apotheker in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Menschen gegen Influenza impfen dürfen. Eine Übersicht der Modellvorhaben steht als pdf zum Download bereit.