BAK-Qualitätssiegel

Bundeseinheitliches Gütesiegel

Die Apothekerkammern der Länder haben die Mustersatzung der ABDA für das Qualitätsmanagement der deutschen Apotheken zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit individuellen Ausprägungen eingeführt. Dies hat zu Unterschieden in den QMS-Satzungen der Apothekerkammern geführt. Es war daher sinnvoll, dass man sich im Jahr 2008 auf einheitliche Grundsätze bei den Anforderungen an die Zertifizierung verständigt hat, um zu dokumentieren, dass alle Apothekerkammern ein QMS auf der Basis der DIN ISO-Norm 9001 anbieten, das aber hinsichtlich der apothekenspezifischen Elemente darüber hinausgeht.

Die Bundesapothekerkammer hat in Ergänzung zur Mustersatzung für das Qualitätsmanagement der deutschen Apotheken die Anforderungen an die Zertifizierungsstelle, das Zertifizierungsverfahren und die Auditoren beschlossen. Nach Außen wird das Konzept durch das BAK-Qualitätssiegel dargestellt. Das Gütesiegel wird von der Bundesapothekerkammer an die Apothekerkammern vergeben, wenn nachgewiesen wurde, dass die vorgegebenen Kriterien von der Zertifizierungsstelle umgesetzt werden.

Durch das bundeseinheitliche Qualitätssiegel soll das apothekenspezifische Qualitätsmanagementsystem größere Anerkennung im Gesundheitswesen finden.

Mustersatzung für das Qualitätsmanagementsystem