Apotheker offen für ausländische Kollegen und Mitarbeiter

Die deutschen Apotheker sind offen für qualifizierte Kollegen und Mitarbeiter aus dem Ausland. „Wer in der Apotheke arbeiten will, muss neben der fachlichen Kompetenz auch gute Sprachkenntnisse für die Patientenberatung haben. Wer beides kann, wird von den deutschen Apothekern mit offenen Armen aufgenommen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Integration funktioniert, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Vor Ort engagieren sich bereits viele Apotheker und bieten den zukünftigen Kollegen zum Beispiel Hospitationen an.“ Der Apothekerberuf stand im Jahr 2015 auf Platz sieben der Berufe, für die ausländische Bewerber eine Anerkennung anstrebten.

Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten will, braucht die staatliche Anerkennung der Approbation bzw. Berufserlaubnis. Über die Anerkennung der Apothekerausbildung und die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Ein Antrag auf Anerkennung eines Apothekerdiploms kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.

  • Wurde die Apothekerausbildung innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen, gelten die Grundsätze der automatischen Anerkennung der Apothekerdiplome. Diese Richtlinie ist in Deutschland in der Bundes-Apothekerordnung umgesetzt worden.
  • Wer die Ausbildung in einem so genannten Drittstaat abgeschlossen hat, und in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, durchläuft ein individuelles Anerkennungsverfahren. Dabei wird geprüft, ob die Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.

Neben einer behördlichen Berufsanerkennung müssen ausländische Apotheker eine Fachsprachenprüfung bestehen, die von vielen Apothekerkammern durchgeführt wird.

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