Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Patient*innen mit diagnostizierter Hypertonie erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen. Ziel ist unter anderem eine frühzeitige Erkennung von Patient*innen, deren Blutdruck nicht kontrolliert ist, um ggf. durch frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung der antihypertensiven Therapie durch den Arzt/die Ärztin bluthochdruckbedingte Endorganschäden, wie z. B. Schlaganfall, Myokardinfarkt oder Herzinsuffizienz, langfristig zu vermeiden. In der Apotheke werden nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt. Aus dem Mittelwert (systolisch/diastolisch) der zweiten und dritten Blutdruckmessung leiten sich die Empfehlungen ab. Bei unauffälligen Werten werden regelmäßige Selbstkontrollen empfohlen und bei auffällig erhöhten Werten werden Patient*innen zur Abklärung an Ihre Ärztin/Ihren Arzt verwiesen. Die altersabhängigen Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) festgelegt.

Damit Sie mit dieser pDL sofort durchstarten können, finden Sie unter „Materialien für die Durchführung“ alle notwendigen Materialien.
„Ergänzende Materialien“ (z. B. Leistungs-/Prozessbeschreibungen, SOPs etc.) finden Sie separat.

Antworten auf wichtige Fragen rund um diese pDL finden Sie im FAQ-Bereich.

Die Dienstleistung im Überblick

Die Leistung wird anhand des "Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ durchgeführt und dokumentiert. Nach der Erfassung ggf. vorhandener kardiovaskulärer Risikofaktoren wird eine standardisierte dreifache Blutdruckmessung bei Versicherten mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung erhalten Versicherte eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte werden Versicherte zur weiteren Abklärung an eine Ärztin bzw. einen Arzt verwiesen.

Ziele sind:

  • Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht-kontrolliertem Blutdruck Verweis an Ärztin/Arzt
  • Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen, deren Blutdruck zu hoch bzw. nicht kontrolliert ist
  • Langfristig: Prävention hypertensiver Endorganschäden
  • Ggf. Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern

Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie Prozessbeschreibung in Form eines Flussdiagramms finden Sie hier:

Vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung

Prozessbeschreibung

Prozessbeschreibung im Power-Point-Format

Die Dienstleistung kann in jeder öffentlichen Apotheke vom pharmazeutischen Personal ohne Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Empfehlenswert ist die Durchführung in einem geeigneten Raum bzw. einem abgeschirmten Bereich, der eine vertrauliche Beratung ermöglicht.

Vor der Durchführung sollten folgende praktische Vorbereitungen getroffen werden:

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufen im Team (Ansprache bei Rezepteinlösung)
  • Bei Terminvergabe, Stoßzeiten vermeiden (der Zeitbedarf beträgt etwa 15 min).
  • Materialien für die Blutdruckmessung beschaffen: Validiertes Blutdruckmessgerät (Empfehlung: vollautomatisierte Dreifachmessung), Maßband, geeignete Manschetten für unterschiedliche Oberarm- und Handgelenksgrößen, ggfs. Taschenrechner
  •  

 

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.

Zu den Antihypertensiva zählen Arzneimittel mit folgenden ATC Codes: C02 (Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker) sowie C09 (ACE-Hemmer, Sartane).

Für diese Dienstleistung wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Apotheke eine Vereinbarung geschlossen. Darin werden unter anderem die Inhalte der Dienstleistung kurz beschrieben und die Voraussetzungen genannt. Es gibt eine Lang- und eine patientenverständlichere Kurzfassung. Die Kurzfassung gibt die wesentlichen Inhalte der Langfassung wieder. Wird die Kurzfassung verwendet, ist in der Fußzeile ein Hinweis zu ergänzen, wo die Langfassung der Vereinbarung zu finden ist. Diese kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Unterschrift auf der Vereinbarung erklären die Patient*innen, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Dienstleistung erfüllen (siehe Anspruchsberechtigte) und quittieren mit einer zweiten Unterschrift den Erhalt der Dienstleistung. Die unterschriebene Vereinbarung bleibt in der Apotheke, der/die Patient*in erhält eine Kopie.

Da sich der Patient bzw. die Patientin bezüglich dieser pharmazeutischen Dienstleistung an die Apotheke, mit der die Vereinbarung geschlossen wurde, bindet, reicht bei erneuter Erbringung dieser Dienstleistung eine weitere Quittierung des Erhalts und die Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. Diese ist zusammen mit der Vereinbarung aufzubewahren.

Eine gesonderte Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist nur für die Abrechnung mit Privatpatient*innen empfohlen.

Die Blutdruckmessungen in der Apotheke sollen nach der Standardarbeitsanweisung (SOP) „Blutdruckmessung in der Apotheke“ der Bundesapothekerkammer (BAK) mit Hilfe des „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ erfolgen. Die einzelnen Teilschritte der Durchführung werden in den folgenden Unterkapiteln näher beschrieben.

Ansprache und Einschreibung

Es empfiehlt sich, Patient*innen mit Verordnung eines Antihypertensivums auf die pharmazeutische Dienstleistung anzusprechen (Empfehlung: Automatisierter Hinweis zur Dienstleistung bei Abgabe der aufgeführten Antihypertensiva durch Programmierung in der Apotheken-Software und Dokumentation der Ansprache in der Patientendatei, soweit vorhanden). Hat der Patient bzw. die Patientin in den letzten 12 Monaten diese Leistung nicht erhalten und ist die antihypertensive Arzneimitteltherapie seit mindestens 2 Wochen unverändert, kann die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ sofort durchgeführt werden. Bei einer Neuverordnung eines antihypertensiven Arzneistoffs bzw. einer Änderung der Dosisstärke im Rahmen einer Neuverordnung kann die pharmazeutische Dienstleistung unabhängig von der 12-Monatsfrist erneut erbracht werden. Wichtig ist, dass diese Messung erst 2 Wochen nach Beginn der neuen bzw. veränderten Medikation erfolgt. Daher kann in diesen Fällen ein Termin zur Blutdruckmessung frühestens in 2 Wochen oder bei der nächsten Verordnung vereinbart werden.

Blutdruckmessung nach SOP der Bundesapothekerkammer

Nach einer fünf-minütigen Ruhepause im Sitzen werden drei Messungen hintereinander durchgeführt, um sowohl Verfälschungen (u. a. durch Stress, Aufregung oder Schmerzen) als auch natürliche Schwankungen in den Messwerten zu minimieren. Zwischen den Messungen sollten jeweils eine bis zwei Minuten Pause liegen, um die Blutzirkulation im Arm wieder zu stabilisieren.

SOP „Blutdruckmessung in der Apotheke“

Blutdruckmessung mit Hilfe des Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)

Die gemessenen Blutdruckwerte werden mit dem Informationsbogen „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ dokumentiert, der gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) entwickelt wurde.

Informationsbogen - Druckversion

Informationsbogen - elektronisch ausfüllbar

Erläuterungen zum Informationsbogen Blutdruck

Der obere Abschnitt, welcher sich unterhalb der Angabe zu Datum und Uhrzeit auf dem Informationsbogen befindet, wird während der fünf-minütigen Ruhepause ausgefüllt. Es werden der Zeitpunkt der Diagnosestellung, mögliche Begleiterkrankungen, Medikamente gegen Bluthochdruck oder andere Herzmedikamente sowie ausgewählte Risikofaktoren erfragt. Beim Ausfüllen des oberen Abschnitts des Informationsbogens kann das pharmazeutische Personal bei Bedarf, z. B. bei Unklarheiten über eine Erkrankung oder bei der Einnahme von Medikamenten, unterstützen.

Im unteren Teil des Informationsbogens werden die gemessenen Blutdruck- und Pulswerte durch das pharmazeutische Personal dokumentiert. Das Messverfahren sowie die Einstufung der Messergebnisse in das Ampelschema anhand der Altersangabe sind der aktuellen gemeinsamen Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH) aus dem Jahr 2018 entlehnt.

Anhand des Mittelwerts aus der zweiten und dritten Blutdruckmessung sowie des Alters erfolgt die Zuordnung in eine der drei Risikokategorien (grün, gelb, rot). Das Ampelschema soll verdeutlichen, welche nächsten Maßnahmen ergriffen werden sollten. Für das pharmazeutische Personal ist das Ampelschema eine Entscheidungshilfe, welche Patient*innen zeitnah einen Termin beim Arzt bzw. bei der Ärztin vereinbaren sollten. Patient*innen mit Blutdruckwerten in der „roten Kategorie“ (> 130 bzw. 140 mmHg systolisch oder > 80 mmHg diastolisch) sollten innerhalb von 4 Wochen einen Termin mit ihrer betreuenden Ärztin bzw. ihrem betreuenden Arzt vereinbaren. Auch zu niedrige Blutdruckwerte (< 120 mmHg systolisch oder < 70 mmHg diastolisch) sollten u. a. aufgrund erhöhter Sturzgefahr ärztlich abgeklärt werden, z. B. bei der nächsten Vorstellung in der Praxis. Fallen bei einer versicherten Person systolische und diastolische Blutdruckwerte in verschiedene Kategorien, soll die höhere Kategorie (rot > gelb > grün) Anwendung finden. Weitere Hinweise zum Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck) bezüglich Blutdruck und Alter, Puls, Vorerkrankungen, Messmethoden und vielem mehr finden Sie im Erläuterungsbogen zum Informationsbogen Blutdruck.

Besprechen Sie mit dem/der Patient*in die zugeordnete Risikokategorie (grün, gelb, rot) und beraten Sie diese*n zu den gemessenen Werten. Folgende Aspekte sind hierbei sehr hilfreich:

  • Werte, die beim Arzt bzw. der Ärztin gemessen werden
  • Werte, die in der Häuslichkeit gemessen werden
  • Begleitende Beschwerden, wie z.B. Schwindel bei eher niedrigen Blutdruckwerten

Blutdruckwerte höher als 180/110 mmHg können einen medizinischen Notfall darstellen und sollten nicht nach dem Ampelschema eingestuft werden. (Leitlinie der ESC und ESH) Die Patientin bzw. der Patient sollte umgehend ärztlich untersucht werden.

Viele Blutdruckmessgeräte geben Hinweise auf eventuelle Arrhythmien bei der Messung. Ist dies der Fall, sollte das ebenfalls auf dem „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ dokumentiert werden. Sind Arrhythmien, wie z. B. Vorhofflimmern, bisher unbekannt, sollte die Patientin bzw. der Patient unabhängig vom gemessenen Blutdruck im Anschluss innerhalb von 4 Wochen einen Termin mit ihrer betreuenden Ärztin bzw. ihrem betreuenden Arzt vereinbaren.

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt mit dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“. Der Informationsbogen wird einmal kopiert und in der Apotheke neben der unterschriebenen Vereinbarung und der Quittierung der Dienstleistung in der Apotheke aufbewahrt. Das Original des Informationsbogens wird der/dem Versicherten mitgegeben.

Informationsbogen - Druckversion

Informationsbogen - elektronisch ausfüllbar

Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ wird mit 11,20 Euro netto honoriert. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ (SPZN 17716872). Höchst vorsorglich regen wir an, dass für Abrechnungsvorgänge mit Privatpatient*innen vorab eine Einwilligungserklärung gegenüber der Apotheke abgegeben wird.

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Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen.

Revision

  • 31.01.2024: Aktualisierung der Kurzfassung der Vereinbarung
  • 15.02.2023: Ergänzung der Abrechnungsdaten in der Lang- und Kurzfassung der Vereinbarung  
  • 07.09.2022: Korrektur der Langfassung der Vereinbarung in Bezug auf den Datenschutz
  • 11.07.2022: Die Langfassung der Vereinbarung steht ab sofort als beschreibbares Dokument zur Verfügung

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