Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel aktualisiert

Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) hat ihre Informationen zu bedenklichen Rezepturarzneimitteln auf den neuesten Stand gebracht. So gibt es in der aktuellen Fassung einige Anpassungen an die „Besonderheitenliste“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Version 1-12, März 2016), in der Warnhinweise zu Hilfsstoffen auf EU-Ebene und auf Grund nationaler Stufenplanmaßnahmen zusammengeführt werden: Borsäure sowie deren Ester und Salze, Formaldehyd/Paraformaldehyd, Triethanolamin (Trolamin). Außerdem wurde Kava-Kava/Piper methysticum aus der Liste gestrichen, weil der Zulassungswiderruf von 2007 im Jahre 2014 rechtswirksam aufgehoben wurde. Dem potentiellen Nutzen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel stehen potentielle Anwendungsrisiken gegenüber, weshalb die Zulassungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission in mehreren Punkten angepasst wurden. Kava-Kava-Wurzelstock und seine Zubereitungen – ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach der Herstellungsvorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind – unterliegen der Verschreibungspflicht nach AMVV, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2017 (BGBl. I S. 3780) geändert worden ist. Die Bedenklichkeit ist gegeben, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nach dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen auftreten können, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Stoffe und/oder Rezepturen die zur Anwendung beim Menschen von der AMK als bedenklich eingestuft werden finden Sie unter "Links".

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