Analgetika-Warnhinweis-Verordnung

Arzneimittelhersteller sollen dazu verpflichtet werden, verschreibungsfreie Schmerzmittel künftig mit einem Warnhinweis zu versehen. Eine entsprechende Verordnung reichte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim Bundesrat ein, der am 8. Juni darüber abstimmen möchte. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Prof. Dr. Martin Schulz, wurde deshalb vom Fernsehsender RTL für das Magazin "Punkt 12" (6. Juni) befragt. Schulz sagte: "Es ist schon ein sinnvoller Ansatz zu sagen: Guck doch in die Packungsbeilage. Frage Deine Apothekerin oder Deinen Apotheker: Wie lange kann ich das einnehmen? Was ist, wenn ich merke, ich nehme einfach zuviel von dem Schmerzmittel ein? Was tue ich dann?" Die  Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) bezieht sich auf frei verkäufliche Mittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden.

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