ABDA fordert Ausnahme für Heilberufe bei EU-Richtlinie

Vor der entscheidenden Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments fordert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gemeinsam mit dem Präsidenten der BÄK und dem Vorstandsvorsitzenden der KBV die Europaabgeordneten auf, für die Heilberufe Ausnahmen von den strengen Kriterien im Richtlinienentwurf für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzusehen. Dazu bedürfe es einer ausdrücklichen Abstimmung über einen entsprechenden Änderungsantrag, anstatt diesen durch Kompromisslösungen zu beseitigen. "Dies würde der politischen Transparenz des parlamentarischen Verfahrens dienen", schreibt Schmidt. In ihrem Schreiben fordern die Heilberufe: "Wir können nach wie vor nicht nachvollziehen, dass sich die essentielle Forderung der Heilberufe nach einer Bereichsausnahme in den Kompromissanträgen überhaupt nicht wiederfindet." So sei durch die Kompromissanträge nicht sichergestellt, dass die Europäische Kommission nationale Kompromisse, die im sozialrechtlichen Gefüge mit den Kostenträgern ausgehandelt werden, als verhältnismäßig akzeptiert. Gleichzeitig betonen die drei Unterzeichner, dass die Anwendung der bereits bestehenden EU-Vorschriften zur Verhältnismäßigkeit unstrittig sei. Im jetzigen Verfahren gehe es allein um die Vermeidung zusätzlicher, sehr aufwändiger Vorgaben.

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