Anschlussversorgung: Neues FAQ-Sheet unterstützt Apotheken bei der Umsetzung

Seit dem 2. Juli 2026 gilt mit § 48a Arzneimittelgesetz (AMG) eine neue Regelung zur Anschlussversorgung in dringenden Ausnahmefällen. Diese ermöglicht es Apotheken, unter bestimmten Voraussetzungen einmalig ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel der Dauermedikation ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abzugeben, um eine bestehende Therapie fortzuführen. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat die ABDA für die Apothekenteams ein FAQ-Sheet erstellt. Darin werden zentrale Fragen zur Anwendung der neuen Regelung beantwortet und wichtige Voraussetzungen für die Abgabe erläutert. Das Dokument steht Im Bereich "Downloads" unter dieser Meldung zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen:

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