Alle Meldungen an Nacht- und Notdienstfonds digitalisiert

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands hat zum Ende des Monats Juli 2025 die Meldewege der Apotheken komplett digitalisiert. Die Meldung der privat verordneten, verschreibungspflichtigen Packungen erfolgt nun zum ersten Mal ausschließlich via elektronischem Verordnungsdatensatz. Der Sonderbeleg „Selbsterklärung“, den Apotheken mehr als zwölf Jahre zur Meldung an das jeweilige Apothekenrechenzentrum nutzten, ist damit Geschichte.

Zur Kenntnis genommen:

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Die Bearbeitung und Dokumentation der AMK-Nachrichten kann über dieses Formular vorgenommen werden. Nach Eintrag aller Informationen kann über den PDF-Button ein entsprechend ausgefülltes PDF-Dokument erzeugt werden. Dieses kann für die weiterführende Verarbeitung und Dokumentation heruntergeladen werden.

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