51/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Äquivalenzdosistabellen zu Antibiotika aktualisiert

AMK / Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) wird Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel (Aut-simile) abzugeben, sofern zum verordneten Arzneimittel kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar ist. Die SARS-CoV-2-AM-VersVO gilt derzeit bis 7. April 2023 (1).

Aktuelle Lieferengpässe betreffen insbesondere flüssige Darreichungsformen von Antibiotikazubereitungen, weshalb ein Aut-simile-Austausch erforderlich sein kann. Die AMK stellt seit April 2020 Apotheken diverse Vergleichstabellen zu Äquivalenz- beziehungsweise Tagesdosen ausgesuchter Wirkstoffklassen zur Verfügung (2). Insbesondere die Übersichtstabellen zu oralen Antibiotika sowie folgende Vergleichstabellen für Kinder bei Atemwegsinfektionen wurden nun überprüft und aktualisiert:

  • Antibiotika zur Behandlung der Otitis media
  • Antibiotika zur Behandlung der akuten Tonsillopharyngitis
  • Antibiotika zur Behandlung der Pertussis
  • Antibiotika zur Behandlung der leichtgradigen ambulant erworbenen Pneumonie

Die jeweils aktuelle Fassung der Vergleichsdosistabellen finden Sie hier.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit einem Lieferengpass unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1) BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT 21.04.2020 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 14. Dezember 2022)
2) AMK; Informationen der Institutionen und Behörden: AMK: Äquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile). Pharm. Ztg. 2020 (165) 18:57.

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 


[Pharm. Ztg. 2022 (167) 51-52:87]