49/19 Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM/PEI: Aufruf zu verstärkter Meldung von Nebenwirkungen, insbesondere bei gleichzeitiger Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln

AMK / Das BfArM und das PEI informieren mittels Pressemitteilung über eine gemeinsame Kampagne von insgesamt weltweit 57 Arzneimittelbehörden, um Patientinnen und Patienten verstärkt zum Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen zu motivieren (1,2). Die WHO, die EU-Kommission und die EMA unterstützen die Kampagne, die zum vierten Mal in Folge stattfindet und sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema Polypharmazie beschäftigt.

Die gleichzeitige Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln kann das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) erhöhen. Patienten und deren Angehörige sollen hierfür sensibilisiert werden und bei Verdacht einer UAW ihren Arzt oder Apotheker informieren.

Die AMK nimmt dies zum Anlass auch Apothekerinnen und Apotheker hinsichtlich möglicher Arzneimittelrisiken aufgrund von Polymedikation zu sensibilisieren. Spontanberichte aus Apotheken liefern wertvolle und belastbare Daten aus der Praxis, die helfen, Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren.

Weitere Informationen können Sie auch dem AMK-Flyer „Für mehr Arzneimittelsicherheit“ entnehmen. Dieser findet sich auf der Website der AMK. Bei Fragen zum Thema Arzneimittelsicherheit nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der AMK-Homepage oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der AMK telefonisch unter 030 40004-552 oder per Fax -553. /

Quellen
1) BfArM; Wechselwirkungen von verschiedenen Arzneimitteln erkennen – Melden von Nebenwirkungen ist wichtig für die Arzneimittelsicherheit. www.bfarm.de → Service → Presse (Zugriff am 29.  November 2019)
2) PEI; Wechselwirkungen von verschiedenen Arzneimitteln erkennen – Melden von Nebenwirkungen ist wichtig für die Arzneimittelsicherheit. www.pei.de → Newsroom → Pressemitteilungen (Zugriff am 29. November 2019)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2019 (164) 49:143]