48/24 Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Airbufo Forspiro (Budesonid und Formoterol): Fehlende Dosisabgabe ab der ersten Benutzung bei vereinzelten Chargen

AMK / Die Hexal AG informiert in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberbayern, über einen technischen Defekt bei vereinzelten Chargen von Airbufo Forspiro (Budesonid und Formoterol) 160 Mikrogramm/4,5 Mikrogramm und 320 Mikrogramm/9 Mikrogramm, einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Betroffen sind folgende Chargen: NW1658 (PZN 13584681), NT4997 (PZN  13584698), NX6077 (PZN 13584706), NT6775 (PZN 16756102) und NT6780 (PZN 16756094).

Der Trockenpulverinhalator ist zur Behandlung von Asthma und chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung (COPD) indiziert.

Aufgrund einer unvollständigen Ausformung der Führungsschiene kann die Weiterbeförderung des Blisterstreifens defekt sein, sodass die Dosisabgabe bereits bei der ersten Betätigung des Inhalators nicht möglich ist. Der Defekt ist laut Firma bereits ab der ersten Verwendung erkennbar. Bei betroffenen Geräten ist die Betätigung des Hebels bis zum Anschlag ohne jeglichen Widerstand möglich und der Blisterstreifen bleibt unbeweglich. Auch ist kein Klickgeräusch zu hören. Die Position der Dosisanzeige verharrt bei „60“.

Die Firma bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten darauf hinzuweisen, bereits vor dem Bedarfsfall alle erhaltenen Inhalatoren auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen oder dies bereits in der Apotheke vorzunehmen. Wird kein Mangel bei der ersten Anwendung festgestellt, kann der Inhalator bedenkenlos angewendet werden.

Weitere Informationen, wie die Kontaktdaten zur Retoure defekter Inhalatoren, sind dem Informationsschreiben und der Patienteninformation zu entnehmen.

Die AMK bittet darum, Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Trockenpulverinhalatoren unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Bitte um Veröffentlichung - Veröffentlichung – Chargenüberprüfung. (18. November 2024)

[Pharm. Ztg. 2024 (168) 48:89]

Zur Kenntnis genommen:

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