45/26 Information der Institutionen und Behörden: BfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 2026
AMK / Das BfArM und PEI machen in einer Pressemitteilung auf die weltweite „#MedSafetyWeek“ aufmerksam, die vom 2. bis 8. November 2026 zum nun elften Mal stattfindet (1). Das diesjährige Motto „Side effects – don't ignore them, report them“ unterstreicht die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen (2).
Die Meldungen von Nebenwirkungsverdachtsfällen durch Gesundheitsberufe sowie Patienten leisten einen wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln. Dabei können auch Risiken erkannt werden, die sich erst Jahre nach der Marktzulassung zeigen.
Die AMK nimmt dies zum Anlass, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker zur Meldung von Nebenwirkungen zu motivieren und empfiehlt, Patienten im Beratungsgespräch gezielt nach der Verträglichkeit ihrer Arzneimittel zu fragen. So können mögliche Nebenwirkungen identifiziert und an die AMK gemeldet werden.
Von besonderem Interesse sind u. a.:
• bislang unbekannte, ungewöhnlich häufige oder schwerwiegende Nebenwirkungen,
• Nebenwirkungen bei Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung (▼),
• Nebenwirkungen bei besonders vulnerablen Patientengruppen, etwa Kindern sowie während Schwangerschaft und Stillzeit,
• verzögert auftretende Nebenwirkungen sowie unerwartete Minderwirkungen, etwa bei Antibiotika,
• Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Medikationsfehlern, Off-Label-Anwendungen oder rezeptfreien Arzneimitteln (OTC).
Den Wert von Spontanmeldungen aus Apotheken verdeutlichen zwei Beiträge der AMK im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (3).
Jede Verdachtsmeldung kann helfen, künftige Patienten vor Schäden zu schützen und die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Idealerweise etabliert die Apotheke hierfür strukturierte interne Prozesse zur effektiven Dokumentation von erkannten Arzneimittelrisiken und macht das gesamte pharmazeutische Personal mit dem niederschwelligen Meldesystem der AMK bekannt. Hierzu sollten auch die Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer berücksichtigt werden (4, 5).
Die AMK-Berichtsformulare sind online unter www.arzneimittelkommission.de abrufbar. Zudem stehen dort Flyer sowie das Lernvideo „Arzneimittel sicherer machen!“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der AMK ist per Kontaktformular, E-Mail (amk@arzneimittelkommission.de) oder telefonisch unter 030 40004 552 erreichbar.
Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken. /
Quellen
1) BfArM; #MedSafetyWeek – Nebenwirkungen nicht ignorieren, sondern melden. www.bfarm.de → Presse → Pressemitteilungen des BfArM (Zugriff am 30. Oktober 2026)
2) PEI; #MedSafetyWeek 2026: Side effects – don’t ignore them, report them. www.pei.de → Newsroom → Meldungen → 29.09.2026 (Zugriff am 23. Oktober 2026)
3) BfArM; Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 – September 2026. www.bfarm.de → Aktuelles → Bulletin Arzneimittelsicherheit → Aktuelle Ausgabe. (Zugriff am 27. Oktober 2026)
4) ABDA; Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien und Arbeitshilfen → Information und Beratung → Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke. (Zugriff am 27. Oktober 2026)
5) ABDA; Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Berufsausübung → Ausbildung und Approbation → Leitfaden gesamt. (Zugriff am 27. Oktober 2026)
[Pharm. Ztg. 2026 (171) 45:69]