42/23 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Fälschung von Ozempic® (▼, Semaglutid): Notwendige Prüfung der Pens/Primärverpackung durch Öffnen jeder Packung

AMK / Das BfArM informiert über die aktuelle Entwicklung und notwendige Maßnahmen im Falle der identifizierten Fälschungen von Ozempic® (▼, Semaglutid) Pens in deutscher Aufmachung (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 41, Seite 73). Das BfArM hat in Absprache mit den betroffenen Bundesländern die Koordination des Fälschungsfalles übernommen (1).

Nach jetzigem Kenntnistand wurden Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg (Packungsgröße 3 Stück) der folgenden Chargen identifiziert (Charge: MP5E511, Verfalldatum: 07/2025 und Charge: NP5G866, Verfalldatum: 12/2025). Dabei handelt es sich um Originalchargen des Arzneimittels.

Laut BfArM liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass die Fälschungen Patienten erreicht haben. Jedoch ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass sich noch weitere gefälschte Packungen von Ozempic auch mit anderer Chargenbezeichnung und Seriennummer oder anderer Wirkstärke in Deutschland in der Vertriebskette befinden.

Apothekerinnen und Apotheker werden daher darum gebeten, bis auf Weiteres jede Packung von Ozempic® frühestmöglich, idealerweise bei Wareneingang, auf eine mögliche Fälschung hin zu prüfen. Hierzu ist die Umverpackung zu öffnen und die Primärverpackung (der Pen) visuell auf Fälschungsmerkmale zu untersuchen. Vergleichsbilder der originalen und gefälschten Pens können der Mitteilung des BfArM entnommen werden.

Fälschungsverdächtige Packungen sind in Quarantäne zu lagern und umgehend der zuständigen Behörde sowie der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. Weiterhin gilt, dass Packungen, die in der securPharm-Verifikation des Data-Matrix-Codes oder in anderer Weise auffällig sind, nicht abgegeben werden dürfen.

Unauffällige Packungen von Ozempic können hingegen weiter an Patienten abgegeben werden. Da der Originalitätsverschluss zu oben genannten Prüfzwecken zerstört werden muss, sollten Patienten über die Hintergründe aufgeklärt werden. Die Argumentationshilfe kann der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Qualitätssicherung: Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel entnommen werden (2).

Die AMK steht mit den zuständigen Stellen in engem Austausch und wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unverzüglich informieren. Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihren Einsatz zur Wahrung der Patientensicherheit. /

Quellen
1) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Wichtige Information an Apotheken, Fälschungsfall Ozempic - Bitte um Veröffentlichung. (11. Oktober 2023)
2) Bundesapothekerkammer (BAK); Kommentar zur Leitlinie: Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel. www.abda.de  Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien → Leitlinien und Arbeitshilfen (Zuletzt abgerufen am 11. Oktober 2023)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 


[Pharm. Ztg: 2023 (168) 42:75]