42/22 Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir): Verlängerung der Haltbarkeit um sechs Monate - Update

Aktualisierung der AMK vom 9. November 2022: Die Firma ergänzt Informationen und Hinweise zu den Serialisierungsnummern sowie Data-Matrix-Codes der betroffenen Packungen mit Laufzeitverlängerung, die bei Abgabe und Ausbuchung aus dem securPharm-System gesondert zu behandeln sind. Es kann zu Fehlermeldungen kommen, die besagen, dass eine Packung der betroffenen Chargen verfallen ist. Diese Meldung könne außer Acht gelassen werden (2).

AMK / Die Firma Pfizer Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit BfArM über eine Verlängerung der Haltbarkeit für Packungen von Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir und Ritonavir) Filmtabletten (1).

Die Kombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir wird angewendet zur Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.

Im Rahmen einer Zulassungsänderung wird die Haltbarkeit von Paxlovid® von 12 auf nun 18 Monate verlängert. Die Lagerungsbedingungen bleiben dabei unverändert.

Die sechsmonatige Verlängerung gilt auch für bereits im Verkehr befindliche Packungen von Paxlovid®. Packungen und Blister mit einem Verfalldatum von November 2022 bis Mai 2023 können somit sechs Monate über das aufgedruckte Datum hinaus verwendet werden, solange die vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen eingehalten wurden.

Die AMK bittet ApothekerInnen, Patienten und belieferte Institutionen angemessen auf die Verlängerung der Haltbarkeit hinzuweisen. Bei allen Chargen mit einem Verfalldatum ab Juni 2023 ist die verlängerte Haltbarkeit bereits berücksichtigt.

Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Weitere wichtige Materialien und Begleitdokumente (Checkliste) zu Paxlovid® sind auf der AMK-Website unter „Hinweise und Materialien für Apotheken“ abrufbar. Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung oraler COVID-19-Therapeutika sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1) BfArM; Verlängerung der Haltbarkeit für Paxlovid; www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Informationen zu Lagevrio® und Paxlovid® (Zugriff am 12. Oktober 2022)
2) BfArM; Verlängerung der Haltbarkeit für Paxlovid; www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Informationen zu Lagevrio® und Paxlovid® (Zugriff am 9. November 2022)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2022 (167) 42:80]