Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Digitoxin- und Digoxin-haltige Arzneimittel festgestellt

AMK / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) für Digitoxin- und Digoxin-haltige Arzneimittel bekanntgegeben.

Digitoxin- und Digoxin-haltige Arzneimittel werden u. a. zur Behandlung lebensbedrohlicher kardiologischer Erkrankungen angewendet. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Versorgungsmangel von Digitoxin- und Digoxin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 1. September 2026 (BAnz AT 08.09.2026 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 8. September 2026)

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