Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Impfstoffe und Therapeutika gegen Ebolavirus-Erkrankungen festgestellt
AMK / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 des AMG für zugelassene Impfstoffe und Therapeutika zur spezifischen Prophylaxe und Behandlung von Ebolavirus-Erkrankungen bekanntgegeben.
Bei Ebolavirus-Erkrankungen handelt es sich um lebensbedrohliche Erkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zuletzt im Mai 2026 aufgrund von Ebolafieber-Ausbrüchen eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite erklärt. In Deutschland besteht nach BMG-Einschätzung ein Mangel an zugelassenen Impfstoffen und Therapeutika zur spezifischen Prophylaxe und Behandlung von Ebolavirus-Erkrankungen.
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit dem Versorgungsmangel von Impfstoffen und Therapeutika gegen Ebolavirus-Erkrankungen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 17. August 2026 (BAnz AT 02.09.2026 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 3. September 2026)