34/24 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Metamizol Kalceks 500 mg/ml, Injektionslösung: Gestattung des Inverkehrbringens von Packungen in tschechischer/slowakischer Aufmachung
AMK / Das BfArM informiert über die befristete Gestattung des Inverkehrbringens von Metamizol Kalceks 500 mg/ml, Injektionslösung, in tschechischer/slowakischer Aufmachung auf Basis der Regelung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) bis zum 30. Oktober 2024, um einen drohenden Versorgungsengpass abzumildern (1).
Metamizol ist u. a. angezeigt bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken oder Tumorschmerzen.
Laut Firma bestehen keine Unterschiede zu dem deutschen Vergleichsprodukt, jedoch enthält die Ware keine deutschsprachige Gebrauchsinformation. Betroffene Packungen verfügen über einen Data-Matrix-Code und dürfen laut Firma auch nach Ablauf der Gestattung abgegeben werden. Die Ware kann nur direkt über die Firma bezogen werden (2).
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, bei der Abgabe betroffener Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Metamizol-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BfArM; Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 19.07.2024 - befristet bis zum 30.10.2024. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 14. August 2024)
2) EVER Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Inverkehrbringung von Metamizol Kalceks 500 mg/ml. (14. August 2024)
[Pharm. Ztg. 2024 (169) 34:63]