Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
AMK / Am 21. Juli 2026 fand die 93. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem die AMK als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Prednisolon zur Anwendung auf der Haut anzunehmen. Für Hyoscyami folium et herba (Bilsenkrautblätter und -kraut) zur oralen Anwendung empfahl der Ausschuss mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht abzulehnen. Weiterhin empfahl der Ausschuss einstimmig die Entlassung aus der Verschreibungspflicht sowohl für Digitoxin zur Anwendung am Auge als auch für Olopatadin zur Anwendung am Auge bei Kindern ab 3 Jahren. /
Quellen
BfArM; 93. Sitzung (21. Juli 2026 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 22. Juli 2026)