31/19 Informationen der Institutionen und Behörden: AMK: Hinweise zu Einsendungen von Reklamationsmustern an die AMK

AMK / Die AMK erhielt im Jahr 2018 insgesamt 1802 Reklamationsmuster; 34 hiervon waren Betäubungsmittel. Diese wurden im Zusammenhang mit einer Qualitätsbeanstandung bzw. dem Verdacht einer unerwünschten Arzneimittelwirkung eingeschickt. Jede Einsendung wird in der AMK-Geschäftsstelle hinsichtlich der berichteten Beanstandung dokumentiert. Im Ermessen der AMK wird dann über eine weitergehende analytische Prüfung durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. entschieden.

Um den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, stellt die AMK auf ihrer Homepage im Mitgliederbereich (Login erforderlich) entsprechende Informationen zur Verfügung. Das „Merkblatt zur Einsendung von Betäubungsmitteln“ erläutert das korrekte Vorgehen beim Versand von Betäubungsmitteln an die AMK (1).

Im „Merkblatt zur Einsendung von Reklamationsmustern an die AMK“ finden Sie zudem allgemeine Informationen dazu, in welchen Fällen und in welcher Form Einsendungen erfolgen können (2). Zytostatika sind beispielsweise stets bruch- und stoßgesichert zu verpacken und die Einsendungen sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Bei offensichtlichen visuell erkennbaren Mängeln, z. B. bei Deklarationsmängeln, genügt in der Regel die Übersendung von Bildmaterial.

Kontaktieren Sie bitte die AMK-Geschäftsstelle, wenn Unsicherheiten oder Fragen bezüglich einer Einsendung bestehen. Die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Quellen
1) AMK; Merkblatt zur Einsendung von Betäubungsmitteln an die AMK (Stand Juni 2019). www.arzneimittelkommission.de → Hinweise und Materialien für Apotheken → Aktuelle Hinweise für die Praxis. (Zugriff am 24. Juli 2019)
2) AMK; Merkblatt zur Einsendung von Reklamationsmustern an die AMK (Stand Februar 2015). www.arzneimittelkommission.de → Berichtsbogen-Formulare. (Zugriff am 24. Juli 2019)

Zur Kenntnis genommen:

Datum:                     

 

[Pharm. Ztg. 2019 (164) 31:83]