30/19 Informationen der Hersteller: Informationsschreiben zu Daunoblastin® (Daunorubicin): Lieferunfähigkeit bis voraussichtlich November 2019

AMK / Die Firma Pfizer Pharma PFE GmbH informiert in einem Informationsschreiben über eine bis voraussichtlich November 2019 weiterbestehende Lieferunfähigkeit für das Zytostatikum Daunoblastin® (Daunorubicin) 20 mg, Pulver zur Herstellung einer Infusions- oder Injektionslösung.

Die AMK informierte bereits über den seit April 2019 bestehenden Lieferabriss (siehe Pharm. Ztg. 2019 Nr. 11, Seite 112).

Da in Deutschland kein alternatives Monopräparat mit dem Wirkstoff Daunorubicin zugelassen ist, verweist die Firma weiterhin auf die Möglichkeit eines Einzelimports gemäß § 73 (3) AMG. Mögliche Unterschiede in den Angaben der jeweiligen Fachinformationen zur Zubereitung der patientenindividuellen Dosierung sind dabei zu berücksichtigen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten des Zulassungsinhabers können dem Informationsschreiben entnommen werden. /

Quellen
BfArM; Lieferengpass zu Daunoblastin 20 mg Pulver zur Herstellung einer Infusions- oder Injektionslösung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelzulassung → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe (Zugriff am 18. Juli 2019)

Zur Kenntnis genommen:

Datum:                     

 

[Pharm. Ztg. 2019 (164) 30:75]