29/20 Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln

AMK / Die am 3. April 2020 durch das BfArM bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln wurden aufgehoben (1).
Das BfArM hatte im April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden sollte; zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt (2).
Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen, kommt das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert hat. Nach Einschätzung des BfArM ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist. /

Quellen
1) BfArM; Hydroxychloroquin – Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten in den zugelassenen Indikationen. www.bfarm.de → Coronavirus SARS-CoV-2 (Zugriff am 7. Juli 2020)
2) AMK; BfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen. Pharm. Ztg. 2020 (165) 15: 86.                                                                                                                                                                                                                                  

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 
 

[Pharm. Ztg. 2020 (165) 29:89]