29/16 Informationen der Institutionen und Behörden: Kontrazeptionszeitraum nach Therapie mit Acitretin auf drei Jahre verlängert

AMK / Das Retinoid Acitretin (Acicutan®, Neotigason®) ist zur Behandlung von schweren Verhornungsstörungen der Haut zugelassen. Auf Grund des hohen teratogenen Risikos ist Acitretin bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, eine Schwangerschaft wurde ausgeschlossen und eine wirksame Empfängnisverhütung ist während der Behandlung und nach Therapieende gewährleistet.

Einer Information des BfArM zufolge wurde im Ergebnis eines europäischen PSUR (Periodic Safety Update Report)-Worksharing-Verfahrens festgestellt, dass der bisherige Zwei-Jahres-Zeitraum für eine Kontrazeption nach Ende einer Acitretin-Therapie nicht ausreicht; er muss auf drei Jahre verlängert werden. Der Konsum von Alkohol (aus Nahrungs- und Genussmitteln, Arzneimitteln) kann nämlich die Verstoffwechselung von Acitretin zu Etretinat bewirken, das ebenfalls stark teratogen wirkt. Etretinat lagert sich im Fettgewebe ab und hat dadurch eine sehr lange Halbwertzeit von ca. 120 Tagen. Patientinnen im gebärfähigen Alter dürfen deshalb während und zwei Monate nach Beendigung einer Therapie mit Acitretin keinen Alkohol zu sich nehmen. Die Vorgaben zu Schwangerschaftstests und Empfängnisverhütung bis drei Jahre nach Therapieende mit Acitretin müssen bei Frauen im gebärfähigen Alter unbedingt eingehalten werden. Außerdem dürfen Patientinnen während drei Jahren nach Ende einer Acitretin-Behandlung kein Blut spenden. /

Quellen
BfArM; Acitretin und Teratogenität: Ausweitung des Kontrazeptionszeitraumes nach Therapieende auf 3 Jahre. www.bfarm.de Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Risikoinformationen -> Weitere Arzneimittelrisiken (14. Juli 2016) [Pharm. Ztg. 2016 (161) 29:80]