Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: PEI: Palforzia (▼, Erdnussprotein) 300 mg Pulver zum Einnehmen: Gestattung zur Inverkehrbringung in französischer Sprache

AMK / Das PEI gestattet dem Zulassungsinhaber Stallergenes befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) das Inverkehrbringen von Palforzia (▼, Erdnussprotein) 300 mg Pulver zum Einnehmen in französischer Kennzeichnung.

Palforzia ist zur Behandlung von Patienten im Alter von 1 bis 17 Jahren mit bestätigter Diagnose einer Erdnussallergie indiziert.

Die ausländische Ware mit der PZN 20918929 und der Ch.B. 2508012 ist pharmazeutisch identisch mit der deutsch gekennzeichneten Ware, unterscheidet sich aber im Packmittel. Es handelt sich um eine in französischer Sprache gekennzeichnete Umverpackung. Beutel sowie Packungsbeilage sind dreisprachig (Französisch, Italienisch und Spanisch) beschriftet.

Weiterführende Informationen sind der Mitteilung des PEI zu entnehmen. Dort ist auch die deutschsprachige Gebrauchs- und Fachinformation abrufbar.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Erdnussprotein-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
PEI; Paul-Ehrlich-Institut gestattet Einfuhr von für den französischen Markt bestimmtem Palforzia 300 mg Pulver zum Einnehmen im Beutel mit mehrsprachiger Beschriftung. www.pei.de → Arzneimittelsicherheit → Pharmakovigilanz (Zugriff am 3. Juli 2026)

Zur Kenntnis genommen:

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