Online-Nachricht: Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Cyclophosphamid Seacross 1000 mg: befristetes Inverkehrbringen von Packungen in spanischer Aufmachung

AMK / Die Firma Seacross Pharma GmbH informiert über die befristete Inverkehrbringung von Cyclophosphamid Seacross 1000 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung, in spanischer Aufmachung. Die Gestattung erfolgt auf Grundlage der §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um einer drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpasssituation entgegenzuwirken (1).

Zu Cyclophosphamid Seacross 2000 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung, wird bereits Ware in britischer Aufmachung in Verkehr gebracht, die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2026 Nr. 16, Seite 72).

Das alkylierende Zytostatikum wird v. a. zur Behandlung von hämatologischen und soliden Tumoren eingesetzt.

Die Ware wird voraussichtlich ab dem 17. Juli 2026 unter der PZN 20912909 im ABDA-Artikelstamm gelistet sein und ist über den pharmazeutischen Großhandel verfügbar (2). Es handelt sich um serialisierte Ware für den spanischen Markt, die Packungen können nicht über securPharm verifiziert werden.

Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Cyclophosphamid-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    BfArM; Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG vom 16.06.2026 - befristet bis zum 31.12.2026. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 25. Juni 2026)
2)    Seacross Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Gestattung zu Cyclophosphamid Seacross. (25. Juni 2026)

Zur Kenntnis genommen:

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