27/25 Information der Institutionen und Behörden: BMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder

AMK / Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 19. April 2023 (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87) hatte das BMG einen Versorgungsmangel Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder in Deutschland festgestellt.

Das BMG stellt mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 nun fest, dass der Versorgungsmangel bei Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim fortbesteht, da nach Information des BfArM weiterhin eine kritische Versorgungslage vorliegt (1, 2).

Demgegenüber hat sich nach Information des BfArM die Versorgungslage mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit anderen als den zuvor genannten Wirkstoffen grundsätzlich stabilisiert. Der mit Bekanntmachung vom 19. April 2023 festgestellte Versorgungsmangel besteht insoweit nicht mehr.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 (BAnz AT 26.06.2025 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. Juni 2025)
2)    BfArM; Aufhebung und Eingrenzung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Antibiotika für Kinder (Zugriff am 30. Juni 2025)


[Pharm. Ztg. 2025 (170) 27:91]

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