27/16 Informationen der Institutionen und Behörden: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
AMK / Am 28. Juni 2016 fand die 76. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Der Ausschuss von Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker, in dem die AMK mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, werden hier nur die wichtigsten Ergebnisse mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl jeweils einstimmig,
• Ephedrin-haltige Parenteralia und
• den Schwermetall-Komplexbildner Succimer (Dimercaptobernsteinsäure, DMSA) − ausgenommen in Kits für ein radioaktives Arzneimittel –
der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Seit 2013 wurden drei Ephedrin-haltige Arzneimittel zur intravenösen Applikation (bei Hypotonie während einer Spinal- oder Epiduralanästhesie) zugelassen. Laut Fachinformationen sind diese Arzneimittel verschreibungspflichtig, derzeit aber ohne Grundlage in der AMVV.
Außerdem empfahl der Sachverständigenausschuss, einen Antrag auf Entlassung von Metronidazol zur äußerlichen Anwendung bei Rosazea abzulehnen.
Wenn der Verordnungsgeber den Ausschussempfehlungen folgt, können die genannten Änderungen frühestens zum 1. Januar 2017 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /
Quellen
BfArM; Ergebnisprotokoll (Kurzfassung) der 76. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG am 28.06.2016. www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Ausschüsse und Gremien -> Verschreibungspflicht (28. Juni 2016) [Pharm. Ztg. 2016 (161) 27:100]