27/15 Informationen der Institutionen und Behörden: Risikomeldungen zu apothekenüblichen Lebensmitteln im Internet

AMK / Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weisen auf die Möglichkeit hin, sich über Risikomeldungen zu Lebensmitteln im Internetportal www.lebensmittelwarnung.de zu informieren.

Da in Apotheken üblicherweise auch Lebensmittel, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Säuglingsnahrung und Sondennahrung abgegeben werden, können diese Sicherheitsinformationen auch für Apotheken relevant sein.

Die Behörden der Bundesländer und das BVL publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. So wurde über dieses Portal kürzlich über den Nachweis von Salmonellen in Sondennahrung für Kinder informiert. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich über einen abonnierten RSS feed über alle Risikomeldungen oder über Meldungen, welche nur ein einzelnes Bundesland betreffen, informieren zu lassen. In der Regel handelt es sich dabei um Hinweise der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder um Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch die Unternehmer. Veröffentlicht werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an EndverbraucherInnen abgegeben wurden. /

Quellen
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Portal www.lebensmittelwarnung.de (23. Juni 2015)