24/23 Information der Hersteller: Aktualisiertes Informationsschreiben zu Aspirin® (Acetylsalicylsäure) i.v. 500 mg: Wegen eingeschränkter Lieferfähigkeit: Anwendung bis auf Weiteres nur noch für Notfallsituation akutes Koronarsyndrom (ACS)

AMK / Die Firma Bayer Vital GmbH informiert in Absprache mit dem BfArM in einem Informationsschreiben über die äußerst angespannte Liefersituation für Aspirin i.v. 500 mg sowie für andere parenteral verabreichbare Acetylsalicylsäure-haltige Produkte im europäischen Ausland. Die AMK berichtete bereits hierzu (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 2, Seite 79). Nach aktueller Einschätzung wird sich die Liefersituation in Zukunft voraussichtlich noch weiter verschärfen.

Daher sollte Aspirin i.v. 500 mg bis auf Weiteres nur noch für Patienten in der Notfallsituation eines akuten Koronarsyndroms (ACS) angewendet werden. Aspirin i.v. 500 mg sollte derzeit nicht für die Indikationen Schmerzen, Migräne und Fieber verwendet werden. Hierfür sind alternative Behandlungsoptionen, auch für die parenterale Applikation, auf dem Markt verfügbar.

Wenn möglich, sollte für Patienten orales ASS in Erwägung gezogen werden.

Um sicherzustellen, dass der Einsatz nur in der ACS-Indikation erfolgt, kann Aspirin i.v. 500 mg ab sofort nur noch per Direktbestellung bei der Bayer Vital GmbH bezogen werden, gegebenenfalls mit entsprechendem Nachweis des Bedarfs für die Bestückung von Rettungswagen (Genehmigung des Versorgungsvertrags durch die zuständige Behörde). Die Abgabemengen werden laut Firma unter Umständen auch für diese Indikation kontingentiert werden müssen.

Die Kontaktinformationen für die Direktbestellung im Rahmen der ACS-Indikation können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung Acetylsalicylsäure-haltiger Parenteralia bzw. deren Alternativen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BfArM: Aktualisiertes Informationsschreiben zum Lieferengpass von Aspirin i.v. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 7. Juni 2023)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2023 (168) 24:84]