23/19 Informationen der Hersteller: Rote-Hand-Brief zu Haemocomplettan® (humanes Fibrinogen): Ab sofort gilt neue Lagerungsbedingung: im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C

AMK / Mittels Rote-Hand-Brief informiert die Firma CSL Behring GmbH in Abstimmung mit dem PEI, dass Haemocomplettan® (humanes Fibrinogen), 1 g und 2 g Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, ab sofort im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C zu lagern ist.

Laut aktueller Fachinformation hat die Lagerung des Arzneimittels nicht über 25 °C zu erfolgen. Die Änderung der Lagerungsbedingung ist bedingt durch das Auftreten weißer Flocken nach Rekonstitution einiger Chargen, die von gelartiger Beschaffenheit sind und eine Größe von bis zu 750 µm aufweisen.

Untersuchungen der Firma ergaben, dass diese Ausfällungen aus Fibrinogen und Albumin bestehen.

Eingegangene Spontanberichte ergaben laut Firma keine Hinweise auf das Auftreten hierdurch bedingter Nebenwirkungen, weshalb nach medizinischer Bewertung derzeit kein Sicherheitsrisiko für Patienten bestehe, sofern die Anwendung gemäß Gebrauchsinformation erfolgt.

Die geänderten Lagerungsbedingungen werden in den Fach- und Gebrauchsinformationen angepasst.
Weiterhin wird daran erinnert, dass vor Anwendung das rekonstituierte Produkt visuell auf Partikel zu prüfen ist. Trübe Lösungen oder Lösungen mit Niederschlägen/Partikeln sind nicht zu verwenden. Die Firma bittet in diesem Fall um Kontaktaufnahme und Einsendung der Probe. Die Kontaktinformationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden. Das im Rote-Hand-Brief erwähnte Riastap® (humanes Fibrinogen), 1 g Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, wird in Deutschland derzeit nicht vertrieben.

Die AMK bittet ApothekerInnen belieferte Einrichtungen angemessen zu informieren. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Haemocomplettan® sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
PEI; Rote-Hand-Brief: Haemocomplettan und Riastap. www.pei.de → Vigilanz (Zugriff am 29. Mai 2019)


Zur Kenntnis genommen:

Datum:                     

 

[Pharm. Ztg. 2019 (164) 23:101]