22/20 Informationen der Hersteller: Informationsschreiben zu Anticholium® (Physostigminsalicylat): Für die neue Formulierung ist die intramuskuläre Anwendung nicht mehr zugelassen

AMK / Die Firma Dr. Franz Köhler Chemie GmbH informiert in Abstimmung mit dem BfArM über die Streichung der intramuskulären Anwendung aus der Zulassung von Anticholium® (Physostigminsalicylat) (1).

Das indirekte, zentral wirksame Parasympathomimetikum wird angewendet zur Behandlung postoperativ auftretender Störungen (u. a. zentrales anticholinerges Syndrom, Kältezittern) und als Antidot bzw. Antagonist bei Vergiftungen oder Überdosierungen.

Das in der Injektionslösung enthaltene Antioxidationsmittel Natriummetabisulfit kann in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchospasmen auslösen und wird nun aus der Formulierung entfernt. Die daraus resultierende Änderung der Osmolalität könnte die Bioverfügbarkeit bei intramuskulärer Gabe beeinträchtigen. Aufgrund der unklaren Effektivität und Sicherheit der neuen Formulierung bei intramuskulärer Gabe wurde diese Anwendungsart aus der Zulassung gestrichen.

Ein Termin für die Auslieferung der neuen Formulierung steht derzeit noch nicht fest; die Umstellung ist für Ende August bzw. Anfang September 2020 geplant (2). Die Fach- und Gebrauchsinformation werden entsprechend angepasst, auf der Umverpackung wird lediglich die Angabe der Applikationsart geändert.

Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden. Die AMK bittet ApothekerInnen unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei der Anwendung von Anticholium® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Informationsbrief Anticholium, T:26.05.2020. (13. Mai 2020)
2) Dr. Franz Köhler Chemie GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Informationsschreiben Anticholium (Termin: 26.5.20). (20. Mai 2020)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 
 

[Pharm. Ztg. 2020 (165) 22:73]