20/26 Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Ziextenzo (Pegfilgrastim) 6 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Gestattung zum Inverkehrbringen von Ware in polnischer sowie italienischer Aufmachung
AMK / Die Firma Hexal AG informiert in Abstimmung mit dem BfArM mittels Informationsschreiben über die weitere befristete Inverkehrbringung von Ziextenzo (Pegfilgrastim) 6 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze in polnischer (bis 31. Oktober 2026) sowie italienischer Aufmachung (bis 30. Oktober 2026) auf Grundlage der §§ 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zur Abmilderung eines Lieferengpasses; die AMK berichtete (Pharm. Ztg. 2026 Nr. 18 Seite 80).
Der humane Granulozyten-koloniestimulierende Faktor (G-CSF) Pegfilgrastim reguliert die Entstehung neutrophiler Granulozyten sowie deren Freisetzung aus dem Knochenmark und wird zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei Erwachsenen nach Chemotherapie eingesetzt.
Laut Firma wird die polnische Ware unter Ziextenzo 6 mg FER PL (PZN 20718550) im ABDA-Artikelstamm gelistet. Das Arzneimittel ist im deutschen System verifizier- und ausbuchbar. Die italienische Ware wird im ABDA-Artikelstamm unter Ziextenzo 6 mg FER IT (PZN 20770409) gelistet, trägt italienische Serialisierungskennzeichen, die laut Firma nicht im deutschen System ausgebucht werden können. Beide Produkte sind ab dem 15. Mai 2026 im ABDA-Artkeilstamm und über den üblichen Vertriebsweg verfügbar.
Weitere Informationen können den jeweiligen Informationsschreiben der Firma für die italienische beziehungsweise polnische Ware entnommen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Pegfilgrastim-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quelle
Hexal AG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anfrage zur Gestattung der Inverkehrbringung von Ziextenzo 6 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze […] den deutschen Markt. (4. Mai 2026)
[Pharm. Ztg. 2026 (171) 20:97]