19/26 Information der Hersteller: Rote-Hand-Brief zu Famenita 200 mg Weichkapseln: fehlerhafte Kennzeichnung der äußeren Umhüllung in Blindenschrift
AMK / Die Firma Exeltis Germany GmbH informiert mittels Rote-Hand-Brief in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern über eine nicht zulassungskonforme Kennzeichnung in Blindenschrift (Brailleschrift) bei Famenita 200 mg (Progesteron) Weichkapseln, 90 Stück.
Das Arzneimittel wird u.a. zur Behandlung von Progesteronmangel und zur Hormonersatztherapie in der Menopause verwendet.
Auf der äußeren Umhüllung des Arzneimittels ist in Blindenschrift fälschlicherweise die Bezeichnung „Famenita 100 mg“ angegeben, obwohl es sich um Famenita 200 mg Weichkapseln handelt. Die enthaltene Wirkstärke entspricht unverändert 200 mg Progesteron.
Bei der Abgabe betroffener Chargen sind sehbehinderte Patientinnen sowie deren Angehörige über den Sachverhalt zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die korrekte Wirkstärke ausgehändigt wird.
Betroffene Chargen sind dem Rote-Hand-Brief zu entnehmen.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patientinnen angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Progesteron-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BfArM; Famenita 200 mg Weichkapseln, 90 St. (N3) (Progesteron): Fehlerhafte Kennzeichnung der äußeren Umhüllung in der Blindenschrift. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformation (Zugriff am 8. Mai 2026)
[Pharm. Ztg. 2026 (171) 19:77]