Online-Nachricht: Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Neurocil® (Levomepromazin), Injektionslösung: Lieferengpass bis voraussichtlich Mai 2028

AMK / Die Firma Desitin Arzneimittel GmbH informiert mittels Informationsschreiben über einen aktuell bestehenden Lieferengpass des Arzneimittels Neurocil® (Levomepromazin), Ampullen, 25 mg/ml, Injektionslösung aufgrund eines ungeplanten Herstellerwechsels. Der bisherige Lohnhersteller, der für die Herstellung der Injektionslösung verantwortlich war, steht Desitin Arzneimittel GmbH nicht mehr zur Verfügung. Die Firma rechnet mit einer Wiederverfügbarkeit ab Mai 2028 (1).

Neurocil® Injektionslösung wird sowohl zur Dämpfung psychomotorischer Unruhe- und Erregungszustände im Rahmen psychotischer Störungen, bei akuten Erregungszuständen bei manischen Episoden als auch als bei der Behandlung von schweren und/oder chronischen Schmerzen angewandt.

Patientenindividuell sollten alternative Präparate anderer Hersteller zur Versorgung geprüft werden. Levomepromazin i.m. ist aufgrund des Nebenwirkungsprofils nicht Mittel der ersten Wahl in der Behandlung von akuten psychotischen Syndromen. Die aktuelle Leitlinie Schizophrenie empfiehlt, bevorzugt Substanzen mit günstigerem Nebenwirkungsprofil zu verwenden (2). Levomepromazin findet begrenzte Verwendung als Koanalgetikum. Die bevorzugte Darreichungsform für diese Indikation sind Tropfen.

Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Die AMK bittet darum, belieferte Stationen und Institutionen angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Levomepromazin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1) BfArM; Informationsschreiben des Unternehmens Desitin Arzneimittel GmbH über den aktuellen Lieferengpass mit dem Arzneimittel Neurocil® Injektionslösung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 23. April 2026)
2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF); S3-Leitlinie Schizophrenie (Tabellen 25 und 26). www.awmf.org → Leitlinienregister → Leitliniendetails → Registernummer 038 – 009. (Zugriff am 23. April 2026)

Zur Kenntnis genommen:

Weitere Informationen
Die Bearbeitung und Dokumentation der AMK-Nachrichten kann über dieses Formular vorgenommen werden. Nach Eintrag aller Informationen kann über den PDF-Button ein entsprechend ausgefülltes PDF-Dokument erzeugt werden. Dieses kann für die weiterführende Verarbeitung und Dokumentation heruntergeladen werden.