15/24 Information der Hersteller: Rote-Hand-Brief zu Atropinsulfat 100 mg Injektionslösung, Dr. Franz Köhler Chemie GmbH: Risiko sichtbarer Partikel in der Lösung

AMK / Die Firma Dr. Franz Köhler Chemie GmbH informiert mittels Rote-Hand-Brief in Abstimmung mit dem BfArM und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit über das Risiko sichtbarer Partikel bei dem Arzneimittel Atropinsulfat 100 mg Injektionslösung, 5x10 ml und 25x10 ml, Ampullen.

Der Muscarinrezeptor-Antagonist wird als Antidot bei Vergiftungen mit direkten und indirekten Parasympathomimetika (z. B. Alkylphosphate, Carbamate, Muskarin) angewendet.

Nun informiert die Firma zu sichtbaren Partikeln, die im Rahmen von Stabilitätsuntersuchungen gefunden wurden. Als Ursache der Partikelbildung wird eine Interaktion der in Lösung enthaltenen Sulfat-Ionen mit Bestandteilen des Ampullenglases vermutet. Weitere Untersuchungen und Maßnahmen zur Behebung des Fehlers sind noch im Gange.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Wirksamkeit, die mit dem Auftreten sichtbarer Partikel in Zusammenhang stehen könnten, seien der Firma noch nicht berichtet worden. Da ein potenzielles Risiko für Patienten jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, muss daher bei der Applikation ein Spritzenvorsatzfilter mit der Porengröße 0,2 µm bis 0,45 µm verwendet werden. Für die Filtermaterialien Polyethersulfon (PES), regenerierte Cellulose (RC) oder Nylon wurden durch die Firma keine Inkompatibilitäten festgestellt. Ein vorheriges Benetzen des Filters sei nicht erforderlich. Weitere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Atropin-haltigen Arzneimitteln bevorzugt online unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM; Rote-Hand-Brief zu Atropinsulfat 100 mg Injektionslösung: Risiko von sichtbaren Partikeln in der Lösung, Verwendung eines Filters.

www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (Zugriff am 4. April 2024)

[Pharm. Ztg. 2024 (169) 15:64] 

Zur Kenntnis genommen:

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