14/20 Informationen der Institutionen und Behörden: CMDh/PRAC: Wechselwirkung zwischen ASS und Metamizol: Aktualisierung der Produktinformationen ASS-haltiger Arzneimittel zur Hemmung der Thrombozytenaggregation

AMK / Anhand der periodischen Sicherheitsberichte (PSUR) der Zulassungsinhaber Acetylsalicylsäure (ASS)-haltiger Arzneimittel bewertete der PRAC unter anderem die Wechselwirkung zwischen ASS und Metamizol. Der PRAC war zu der Auffassung gelangt, dass durch die gleichzeitige Einnahme von ASS und Metamizol in klinisch relevanter Weise die Hemmung der Thrombozytenaggregation durch ASS vermindert wird und leitete seine Empfehlung dem CMDh weiter, der für die Änderungen nationaler Zulassungen verantwortlich ist. Der CMDh stimmte der Empfehlung des PRAC zu.

Nun soll der Wortlaut der Produktinformationen angepasst werden. Überdies ist bei Patienten, die ASS in niedriger Dosierung zur Kardioprotektion einnehmen, Metamizol nur mit Vorsicht anzuwenden.

Auf nationaler Ebene hatte das BfArM pharmazeutische Unternehmer, die aktive Zulassungen für ASS zur Thrombozytenaggregationshemmung besitzen, nun zur Textanpassung aufgefordert. Die Produktinformationen von Metamizol wurden bereits aktualisiert.

Die AMK bittet ApothekerInnen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, zu denen auch solche aufgrund von Wechselwirkungen zählen, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
BfArM nachrichtlich an Stufenplanbeteiligte (E-Mail-Korrespondenz); Änderung von Arzneimittel-Zulassungen infolge des Europäischen PSUR Single Assessment Verfahrens (PSUSA/00000039/201902) nach Artikel 107d bis g der Richtlinie 2001/83/EG. (12. März 2020)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 
 

[Pharm. Ztg. 2020 (165) 14:74]