12/24 Information der Institutionen und Behörden: BfArM/Bezirksregierung Köln: Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 AMG für Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen, als Fertigarzneimittel ohne Zulassung

AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung der Bezirksregierung Köln über das Inverkehrbringen von Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen als Fertigarzneimittel ohne Vorliegen einer Zulassung (1). Das neue Produkt in den Packungsgrößen 1x20 ml (PZN 19275337) und 10x20 ml (PZN 19275343) enthält eine Gebrauchsinformation. Die Packungen sind laut Firma nicht serialisiert und ab dem 1. April 2024 in der ABDA-Datenbank gelistet.

Das Thyreostatikum ist u. a. indiziert zur Therapie der Hyperthyreose sowie zur Blockade der Schilddrüse bei Untersuchungen anderer Organe mit einem Radiopharmakon (Szintigraphie oder Radionuklidtherapie).

Die Gestattung erfolgt auf Grundlage des vom BMG gemäß § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellten Versorgungsmangels mit Natriumperchlorat-haltigen Arzneimitteln; die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 9, Seite 87).

Der bereits im Handel befindliche Rezepturausgangsstoff Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff ist weiterhin verkehrsfähig (2). Nähere Informationen können einem Informationsschreiben der Firma entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Natriumperchlorat unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    BfArM; Gestattung gemäß § 79 Abs. 5 AMG der Bezirksregierung Köln für Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen vom 07.02.24. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 13. März 2023)
2)    Dyckerhoff Pharma GmbH Co. KG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Natrium-Perchlorat-Lösung Gestattung. (13. März 2024)


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 12:71] 

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