12/22 Information der Institutionen und Behörden: BMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel

AMK / Das BfArM erneuert den Appell des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen, den Empfehlungen zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe von kleinen Packungsgrößen Tamoxifen anstatt der üblichen 100 Tabletten zu folgen (1). Nur so kann eine Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit Tamoxifen bis Mai 2022 gelingen.

Laut BfArM werden zunehmend Hinweise übermittelt, dass weiterhin und allem Anschein nach vorzugsweise die Packungsgröße N3 verordnet und, z.B. als 5 Packungen á 20 Tabletten, abgegeben wird. Dieses Vorgehen widerspricht dem Beiratsbeschluss vom 9. Februar 2022.

Derzeit scheinen noch immer Vorbehalte bei Fragen der Erstattung von kleinen Packungsgrößen zu bestehen. Es wird daher nochmals daran erinnert, dass der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen empfohlen hat, kleinere Packungsgrößen (z.B. 30 Tabletten), oder Arzneimittel mit einer geringeren Stärke (z. B. 2 Tabletten à 10 mg) in der Zeit des Liefer-/Versorgungsengpasses ohne Retaxationen den Apotheken zu erstatten. Diese ärztlichen Verschreibungen sollen auch nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen miteinbezogen werden. Bei diesbezüglichen Nachfragen empfiehlt die AMK den Apotheken, sich mit ihrem Landesapothekerverband in Verbindung zu setzen.

Das BfArM bittet in diesem Zusammenhang um Informationen, die auf entsprechende Problemsituationen hinweisen. Die prognostizierte Verfügbarkeit Tamoxifen-haltiger Arzneimittel bis Ende April 2022 sowie die aktuellsten Informationen zu den importierten Arzneimitteln wie Produktnamen und Angaben zu Packungsgröße, Stärke (mg), Chargennummer und PZN sind auf der BfArM-Website abrufbar (2).

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
1)    BfArM an AMK (E-Mail Korrespondenz); Appell des Beirates für Liefer- und Versorgungsengpässe an Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen zur Verordnung und Abgabe tamoxifenhaltiger Arzneimittel bis Ende April 2022 (17. März 2022)
2)    BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Tamoxifen (Zugriff am 18. März 2022)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2022 (167) 12:77]