10/20 Informationen der Institutionen und Behörden: BfArM: Anordnung des Ruhens der Zulassung für einige Sartan-haltige Arzneimittel, die vorgesehene risikominimierende Maßnahmen noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben

AMK / Im Rahmen des europäischen Risikobewertungsverfahrens zu potentiell krebserregenden Verunreinigungen bei Sartan-haltigen Arzneimitteln wurden betroffene pharmazeutische Unternehmen aufgefordert ihre Herstellungsverfahren für Angiotensin-II-Rezeptorblocker zu prüfen, um sicherzustellen, dass Nitrosamin-haltige Verunreinigungen vermieden werden (siehe Pharm. Ztg. 2019 Nr. 6, Seite 83).

Das BfArM setzte diesen Beschluss mit Bescheid vom 11. April 2019 um und forderte betroffene Hersteller auf, entsprechende Änderungen bei der Bundesoberbehörde einzureichen. Nun wurde das Ruhen der Zulassung für Arzneimittel angeordnet, deren Zulassungsinhaber dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind (1).

Die Liste der betroffenen Arzneimittel kann auf der Homepage des BfArM eingesehen werden und wird bei Änderungen aktualisiert (2).

Nach Auskunft des BfArM sowie der betroffenen Zulassungsinhaber handelt es sich dabei ausschließlich um Arzneimittel, die in Deutschland nicht vermarktet werden (3). /

Quellen
1) BfArM; Sartane: Verunreinigungen der Wirkstoffe. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 2. März 2020)
2) BfArM; Liste der Arzneimittel, für deren Zulassungen mit Wirkung zum 01.03.2020 das Ruhen angeordnet wurde. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 2. März 2020)
3) AMK an BfArM, Axcount Generika GmbH und HEC Pharm GmbH (Korrespondenz; 2. und 3. März 2020)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2020 (165) 10:89]